

Nach 30 Jahren ist Schluss für alte Öl- und Gasheizungen
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Vor 1987 eingebaute Heizkessel müssen 2017 raus
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt es vor: Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel Schluss, zumindest wenn es sich um eine Gasheizung oder Ölheizung handelt, und zwar um so genannte Konstanttemperaturkessel. Hausbesitzer mit einem solchen Heizsystem, das vor dem Jahr 1987 installiert wurde, müssen in diesem Jahr die Heizung erneuern.mehr erfahren


Brennwerttechnik ist Trumpf
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Förderung für Gas und Öl
Wer seine alte Gasheizung oder Ölheizung erneuert, kann den Heizungstausch über die KfW im Programm Energieeffizient Sanieren im Rahmen von Einzelmaßnahmen fördern lassen.mehr erfahren